Ibiza Reference Edition 1.0 80PSZertifizierter Gebrauchtwagen|Angebot vom 02.06.2026|Autohaus Kamper GmbH| 17.490,- € |
Ibiza Reference Edition 1.0 80PS Listenneupreis: 17.490,- € ![]() Motor Benzin | 59 kW (80 PS) | 1,0 l Kraftstoffverbrauch 5,3 l/100km Antrieb Frontantrieb Getriebe 5 Gang CO₂-Emissionen 120 g/km Außenfarbe Magnet-Grau Metallic Mehrausstattung Österreich-Paket Reference 880,- € Rechtshinweise mobile Online-Dienste 0,- € Lüftungsumrandung in Grau 0,- € Verpflicht. Erstzulassung bis 30.06.2026 0,- € 10 Jahre / 200.000 km Garantie 0,- € Ausstattung Auf Anfrage.Technische Daten Motor Benzin Höchste Leistung des Verbrennungsmotors (Systemleistung) 59 kW (80 PS) Hubraum 999 ccm Getriebe 5 Gang Antrieb Frontantrieb Anzahl der Türen 5 Anzahl der Sitze 5 Zulässiges Gesamtgewicht 1.535 kg Kraftstoffverbrauch kombiniert (undefined) 5,30 l/100km Kohlendioxid-Emission (CO₂) kombiniert 120 g/km Stickoxid-Emission 0,0186 g/km SEAT Betrieb Autohaus Kamper GmbH 4.84 Eco Plus Park 3.Straße 2, 2460 Bruck an der Leitha +43 2162 62754 kamperbruck@kamper-bruck.at https://www.kamper-bruck.at Verbrauch- und CO2-Angaben NoVA-Regelung ab 01.01.2026 Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien: · Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: Der CO2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO2 Wert werden 91 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden. · Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO2/km. · Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. NoVA-Übergangsregelung 2026/2027 Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2027 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Rechtslage angewendet werden. NoVA-Regelung ab 01.01.2027 Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien: · Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: · Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO2/km. · Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Alle genannten Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise inkl. NoVA, 20% MwSt., Frachtkosten und unter Berücksichtigung der NoVA lt. §6 NoVAG, sofern nicht anders angegeben. In seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass diese Preisangaben nicht tagesaktuell sind. Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler für detailgerechte, kalkulierte Preis-Auskunft. Änderungen in Modellvarianten, Konstruktion, Ausstattung, technische Daten, Preis sowie Eingabefehler sind ausdrücklich vorbehalten. |